Nachmittagsbetreuung

Liebe Eltern!

Seit vielen Jahren wird an unserer Schule auch Nachmittagsbetreuung angeboten.

Die Nachmittagsbetreuung unserer Schule soll Ihrem Kind die geborgene Atmosphäre einer Gruppe und die aufmerksame Hilfestellung durch einen erfahrenen Pädagogen ermöglichen. Die Betreuung schließt nach dem Unterricht an und kann bis 16.15 Uhr beansprucht werden.

Selbstverständlich kann Ihr Kind auch später in die Gruppe kommen und noch einen Teil der Hausübung erledigen oder den Schultag mit Freunden ausklingen lassen.

Die zusätzliche gezielte Förderung in den Hauptgegenständen kann präventiv Leistungsdefiziten vorbeugen. Ältere Schülerinnen nehmen gerne das spezifische Förderprogramm in Anspruch. Die jeweiligen Tagesschwerpunkte werden am Schulanfang festgelegt.

In unserer Schule kann jedes Kind in der Mittagspause ein warmes Essen zu sich nehmen. Eine warme Mahlzeit ist empfehlenswert, um ein starkes Absacken der Leistungskurve und damit auch der Konzentration aufzufangen.

Die Kinder können im Voraus zwischen 2 verschiedenen Hauptspeisen für jeden Tag wählen.
Ein Mittagessen kostet inklusive MwSt. € 4,00.
Die Abrechnung erhalten Sie gemeinsam mit der Abrechnung der Nachmittagsbetreuung!

Die Betreuung findet grundsätzlich im Raum „Nachmittagsbetreuung“ statt (2. Stock). Bei Schönwetter wird nach Bedarf auch der Schulhof genützt.

Die Anmeldung ist für die einzelnen Wochentage verbindlich und gilt für das gesamte Schuljahr. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein tageweises Fernbleiben eines Schülers muss unbedingt im Sekretariat, Tel.: 02236/31388-2 bekannt gegeben werden.


Der Selbstkostenanteil beträgt pro Monat ohne Mittagessen:

Anzahl der Tage

pro Woche 

Monatl.

Selbstkostenanteil

2 Tage 

        € 50,00

3 Tage 

        € 60,00

4 Tage 

        € 70,00

5 Tage 

        € 80,00

Eine exakte Abrechnung ergeht an den Erziehungsberechtigten durch Fr. Machacek über die Gemeinde Brunn am Gebirge am jeweiligen Monatsende. Seit heuer ist auch die Abbuchung über Einziehungsauftrag möglich.

Fernbleiben oder die Inanspruchnahme von weniger als 2 Tagen pro Woche können aus organisatorischen Gründen bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden.

Download: Anmeldung Infoblatt - Anmeldeformular